Internetauftritt Landkreis München

Direkt zum Inhalt, Navigation überspringen

Bereiche

Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Internationale Zulassung

Einem Fahrzeug wird dann ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt, wenn es mit eigener Triebkraft in einen anderen Staat verbracht (ausgeführt) werden soll. Eine vorherige Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist nicht mehr erforderlich.
Bei zugelassenen Fahrzeugen sind jedoch die bisherigen Kennzeichenschilder vorzulegen.

Die Zulassung erfolgt befristet. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

Der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis (BE) ist vorgeschrieben. Als Nachweis einer BE gelten:

Die Hauptuntersuchung muss mindestens so lange gültig sein, wie die internationale Zulassung gültig (befristet) ist.

Eine Internationale Zulassung kann längstens für 1 Jahr zugeteilt werden.

Ein Internationaler Zulassungsschein ist nicht mehr erforderlich und wird nur noch auf Antrag (kostenpflichtig) ausgestellt.

Die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung) werden fortgeschrieben. Sollten Sie noch keine EU-Fahrzeugpapiere (Ausstellung seit 01.10.2005) besitzen, ist ein kostenpflichtiger Umtausch erforderlich.

Notwendige Unterlagen

zusätzlich:

Kontaktinformationen

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bzw. Zollkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Londoner Abkommen von 1949

Entstehende Kosten

ab 33,60 Euro für Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
ab 25,50 Euro für ggf. Umtausch / Ausstellung von EU-Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)

Dokumente, Merkblätter und Publikationen

Dienststelle

Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Telefon: 089/6221-3000
Fax: 089/6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr; Mo. und Di.: 13:30 - 15:00 Uhr; Do.: 13.30 - 17.00 Uhr; Mi. nachmittag geschlossen

nach oben

© Landratsamt München - Webteam